Erste Trendaussagen und 6 Tipps!
Umfrage zur Pflegereform im Januar

von | Feb 15, 2017 | Allgemein | 0 Kommentare

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Zusammenfassung und 6 Tipps vorab:

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Die Gesamtzahl der Umfrage-Teilnehmer (106) und ihre Zusammensetzung lassen keine repräsentativen Aussagen und Interpretationen mit verbindlichen Rückschlüssen für alle Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung zu.

Trotzdem regen die Trendaussagen zum Nachdenken an. Insbesondere die fast 40 % der Sachleistungsempfänger, die im Januar mit deutlich gestiegenen Pflegebudgets keinerlei Veränderungen hinsichtlich Pflegeintensität und/oder Pflegedauer durch die Pflegedienste bemerkt haben, motivieren dazu, die eigene Situation zu überprüfen.

Für die eiligen Leser/innen sind deshalb die nachfolgenden 6 Tipps der weiteren Erläuterung der ersten Umfrage zur Pflegereform des Pflegestärkungsgesetzes PSG II vorangestellt.

Tipp 1: Bei Bezug von Kombinations-Leistung: Wenn Sie noch keine neue Vereinbarung mit ihrem Pflegedienst getroffen haben, um die zusätzlichen Mittel zu nutzen, rufen Sie dort an und bitten um einen kurzfristigen kostenlosen Beratungstermin nach § 37.

Tipp 2: Lassen Sie sich eine aktuelle Preisliste des Dienstleistungsangebots schicken/mitbringen, damit sie den Beratungstermin besser vorbereiten können.

Tipp 3: Bei ausschließlichem Bezug von Sachleistung: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ambulanten Pflegedienst, wie viel des neuen Gesamtbudgets tatsächlich im Januar verbraucht wurde. Klären Sie, ob die Pflegekassen über nicht verbrauchtes Restbudget informiert wurde. Wurde die Kombinationsleistung beantragt, um dieses Geld zu sichern?

Tipp 4: Sollte ihr Budget nicht ausgeschöpft worden sein und ihre Familie vermutlich auch im Februar das zur Verfügung stehende Budget nicht ausnutzen wird, sollten Sie umgehend einen Wechsel zur Kombinationsleistung „ohne vordefinierte Aufteilung des Pflege-Mix“ beantragen. Nutzen Sie hierfür das Formular im Antrags-Generator (siehe nebenstehender Link).

Tipp 5: Bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld: Überprüfen Sie, ob die zusätzlichen Gelder nicht sinnvoller zur Entlastung der pflegenden Angehörigen durch die Hinzunahme von Sachleistungen genutzt werden können. Ggf. einen Antrag auf Wechsel zur Kombinationsleistung stellen.

Tipp 6: Nutzen Sie den kostenlosen Pflegebudget-Rechner, um immer die volle Kontrolle über Ihre gesamtes Pflegebudget und den Überblick darüber zu haben.

Änderungsantrag

Hier geht’s zur Formular-Vorlage.

Im Formular ist eine Formulierung gewählt, den Antrag rückwirkend bereits ab Januar zu bestätigen, um ggf. nicht genutztes Budget zu sichern.

Ob dem zugestimmt wird, ist sicherlich von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich und hängt von der kulanten Einstellung der Organisation und ihrer Mitarbeiter ab.

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Da sind die Millionen geblieben!

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Gut 1/3 mehr Monats-Budget. Über 300 Mio. € mehr Budget als 2016 zur Pflegeunterstützung – so viel mehr Pflegegeld und Pflegesachleistungs-Budget sollte den Familien der Pflegeempfänger im Januar zusätzlich zur Verfügung gestanden haben.

Ist das angekommen?

Ziel der Umfrage war es, ein erstes Stimmungsbild zu dokumentieren, ob und wie die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes tatsächlich bei den Betroffenen ankammen.

Hierzu wurde in den Facebook-Gruppen für Betroffene, pflegende Angehörige und professionell für die Pflege und Betreuung tätige Menschen um die Teilnahme gebeten.

Insgesamt wurden von 87 Familien mit Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung und 19

Pflegefach- und Betreuungskräften Einschätzungen abgegeben.

Die Struktur der Schwere des pflegerischen Unterstützungsbedarfs bei den teilnehmenden Familien ist nicht repräsentativ zur Gesamtheit in Deutschland.

So ist die Pflegestufe 1 deutlich unterrepräsentiert und dafür die beiden Stufen 1 und 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz deutlich überrepräsentiert (s. Torten-Grafik unten).

Aufgrund dieser Tatsache und er insgesamt geringen Fallzahl macht eine Betrachtung der Ergebnisse auf der Ebene einzelner Pflegestufen keinen Sinn.
Im Folgenden werden daher die Ergebnisse als Trendaussage nur für die jeweiligen Gruppen ausgewiesen.

Struktur der Pflegestufen im Vergleich

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Pflegegeld – kaum für zusätzliche Unterstützung

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Die monatlichen Aufstockungen der Pflegegeld-Zahlungen lagen zwischen 0 € bei der Pflegestufe 3 am unteren Ende und 229 € bei der PS 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz im oberen Bereich.

Die Teilnehmer mit Pflegestufe 3 äußerten sich dementsprechend enttäuscht, da die Steigerung der Lebenshaltungskosten zu einer tatsächlichen Verschlechterung ihrer Situation geführt hat.

Der Großteil der Teilnehmer nutzen bisher das zusätzliche Geld, um den Pflegeaufwand der bisher pflegenden Angehörigen zu verbessern. 67 % gaben an, hierfür das Geld einzusetzen.

Vermutlich muss dieser Anteil um diejenigen 19 % erhöht werden, die sich bisher vergeblich um zusätzliche Pflegeunterstützung bemüht hatten.

Pflegegeld

Für einen größere Darstellung bitte auf das Bild klicken.

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Lediglich 14 % gaben an, dass es ihnen gelungen war, mit dem zusätzlichen Geld auch zusätzliche Pflegeleistung zu organisieren.

Fast 1/3 der Teilnehmer beurteilten die Beratungsleistung der Pflegekassen bei der Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten als nur ausreichend oder mangelhaft.

Für fast die Hälfte war diese „befriedigend“ und 1/4 beurteilten sie mit der Schulnote 2 (gut).

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Pflegesachleistung und Kombinationsleistung – fast 40 % sehen keine Verbesserung

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Wie beim Pflegegeld werden auch bei den Sachleistungen die knapp 240.000 der Leistungsempfänger mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz stärker bei den Leistungssteigerungen berücksichtigt.

Zwischen 24 % und 198 % werden die Leistungen hier angehoben – in der Spitze um 609 € im Monat.

Und, wie schon beim Pflegegeld zeigen sich die bisherigen Empfänger der Pflegestufe 3 sehr enttäuscht. Auch hier hat der Gesetzgeber ein 0-Runde verordnet.

Wie zu befürchten war, erhöhten wohl viele Pflegedienste ihre Preise zum Jahresbeginn – so der Tenor in den verschiedenen Foren.

Um bei gestiegenen Pflegekosten die gleiche Leistung abzusichern, muss bei bereits ausgeschöpften Budget aus eigener Tasche draufgezahlt werden.

Hier hätte der Gesetzgeber sicherlich durch eine gerechtere Verteilung bei über 50.000 Familien der ehemaligen Pflegestufe 3 (jetzt Pflegegrad 4) eine bessere Situation gestalten können.

… kein merkbarer Unterschied

Knapp 40 % der Teilnehmer gaben an, dass sie hinsichtlich der Pflegedauer und/oder Intensität keinen merkbaren Unterschied zur Situation im Dezember feststellen konnten.

Diese Einschätzung wird durch die Betreuungs- und Pflegefachkräfte gestützt, die zu 37 % „Keine außergewöhnliche Veränderung“ gegenüber dem Vormonat hinsichtlich ihres Arbeitseinsätze bemerkt haben.

Einen Mehraufwand der Pflegedienste im Januar konnten insgesamt 45 % feststellen, davon 17 % sogar eine deutlichere Leistungssteigerung.

Diese Feststellung sollte eigentlich nicht überraschend zur Kenntnis genommen worden sein.

Pflegesachleistung

Für einen größere Darstellung bitte auf das Bild klicken.

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Im Vorfeld sollte eine Vorplanung einer veränderten/verbesserten Pflegesituation abgestimmt und per aktualisierten Kostenvoranschlag mit den Familien vereinbart worden sein.

Mir wurde berichtet, dass Ambulante Pflegedienste bewusst auf eine intensivere Beratung der Kunden verzichtet haben, da sie mangels zusätzlicher Pflegefachkräfte einen möglichen Mehraufwand hätten gar nicht mit dem bestehenden Personal ableisten können.

Bei den ca. 425.000 Familien, die sich für eine Kombinationspflege entschieden haben, sollten die Pflegekassen eigentlich automatisch das nicht genutzt Geld aus der Leistungserhöhung in Form einer gesteigerten Pflegegeld-Zahlung ausgleichen.

Sie sollten das auf ihren Kontoauszügen unbedingt nachprüfen.

Bei den Empfängern von reiner Sachleistung (ca. 190.000) muss dieser Automatismus jedoch nicht zwangsläufig erfolgen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ambulanten Pflegedienst, wieviel des neuen Gesamtbudgets tatsächlich verbraucht wurde.

Fragen sie nach, ob Ihr Pflegedienst die Pflegekassen über nicht verbrauchtes Restbudget informiert hat (sofern es welches gab) und ob dann ein Wechsel zur Kombinationsleistung für Sie beantragt wurde.

Sollten Sie feststellen, dass hier noch nichts unternommen wurde und ihre Familie vermutlich auch im Februar das zur Verfügung stehende Budget nicht ausnutzen wird, sollten Sie umgehend einen Wechsel zur Kombinationsleistung „ohne vordefinierte Aufteilung des Pflege-Mix“ beantragen.

Eine Vorlage hierfür finden Sie im Antrags-Generator.

Im Formular ist eine Formulierung gewählt, den Antrag rückwirkend bereits ab Januar zu bestätigen, um ggfs. nicht genutztes Budget zu sichern.

Ob dem zugestimmt wird, ist sicherlich von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich und hängt von der kulanten Einstellung der Organisation und ihrer Mitarbeiter ab.

Über 70 % der Teilnehmer bescheinigen den Ambulanten Pflegediensten eine mindestens befriedigende Kommunikations- und Beratungsleistung bei der Umstellung der Pflegereform.

Bei den Pflegekassen ist dies mit nur 56 % nicht so deutlich ausgeprägt.

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Fazit

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Wenn fast 40 % der Familien mit Sachleistungsbezug keinen nennenswerten Unterschied gegenüber der Versorgungssituation im Dezember des vergangenen Jahres verspüren, dann können sicherlich verschiedene Gründe hierfür verantwortlich sein.

Sollte jedoch ein Mangel an qualifizierten Pflegefachkräften und/oder Betreuungskräften der Grund für diese Situation sein, dann würden die Reformbemühungen zumindest in einem wesentlichen Teil noch nicht richtig greifen. Die gedachte Verbesserung kommt dann noch nicht in den Familien an.

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