4.a. Tagespflege und Nachtpflege nach § 41 SGB XI

Die Ansprüche auf Kombinationsleistung  mit dem Pflegebudget Rechner kontrollieren

Wofür?

Hauptsächlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen kann teilstationäre Pflege finanziert werden.

Wieviel?

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro
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Achtung!

Diese monatliche Budget gibt es zusätzlich. Keine Verrechnung mit Pflegegeld und/oder Sachleistung!

Weitere Infos zur Tages- und Nachtpflege

Das Budget für die Betreuung ihrer Liebsten in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege wird leider viel zu wenig von den Familien genutzt.

Hierfür sind meistens vier Gründe verantwortlich.

  • Es sprechen persönliche Gründe gegen eine zeitweise Unterbringung in einer teilstationären Einrichtung,
  • es sind keine geeigneten Einrichtungen in der Nähe vorhanden (was insbesondere für Möglichkeiten der Nachtpflege gilt),
  • aus Unwissenheit über die angebotene Pflegequalität wird von diesem Angeboten Abstand genommen,
  • mangels Informationen über Kosten und Fördermöglichkeit (z. B. Hotelkosten über den Entlastungsbetrag zu finanzieren) werden zu hohe Belastungen befürchtet.

Da auch die Kosten für die Abholung und der Rücktransport vom Budget gedeckt sind, sollte Sie sich über etwas längere Wege zur Tagespflege keinen Gedanken machen.

Haben Sie sich entschieden, die Tages- und/oder Nachtpflege zu nutzen,fragen Sie unbedingt bei den von Ihnen genutzten Beratungsgesprächen oder der Pflegekasse nach geeigneten Angebote nach.

Sie brauchen bei zunehmender Pflegebelastung dringend einen Ausgleich und mehrmals pro Woche eine AUSZEIT für sich. Sie verschenken sehr, sehr, sehr viel Geld ( bis zu unglaubliche 23.940 €), wenn Sie dieses zusätzliche Budget nicht für Ihre Familie ausnutzen.

Tagespflege und Nachtpflege § 41 SGB XI (Gesetzestext)
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

(2) Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat

  • 1. 689 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
  • 2. 1.298 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
  • 3. 1.612 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
  • 4. 1.995 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Warum wird die Tages- und Nachtpflege nicht so oft in Anspruch genommen?

  • Nutzen keine Tagespflege 85% 85%
  • Nutzen keine Verhinderungspflege 84% 84%
  • Nutzen keine Betreuungsangebote 82% 82%
  • Nutzen keine Kurzzeitpflege 80% 80%
Antworten auf diese Frage liefert der im März veröffentlichte der AOK Pflegereport 2016. Auf Basis einer Befragung bei 1.000 Hauptpflegepersonen, in der Regel die pflegenden Angehörigen, wurde nach den Gründen geforscht, warum zur Verfügung stehende Angebote nicht genutzt werden.

AOK Pflegereport 2016

Wie die Grafik zeigt, werden die wichtigsten Pflegeleistungen für die Entlastung der Pflegenden zu über 80 % nicht abgerufen.

… keine Tagespflege

Wenn sich jemand in einer Gruppe unwohl fühlt, wird man schwerlich eine geeignete Lösung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen mit dem Angebot der Tagespflege finden.

Alle anderen Argumente sprechen jedoch von großer Unsicherheit im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Budgets.

Pflegende Angehörige, die einer besonders starken Belastung ausgesetzt sind, stehen in den höheren Pflegegraden Budgets von z. B. 1.298 € beim Pflegegrad 3 zu.

Bei einer beispielhaften Nutzung von drei entlastenden Tagen pro Woche entsteht bei Tageskosten von 60 Euro ein finanzieller Bedarf von 720 €.
Bei einem Eigenanteil von 12 € pro Tag kann übernimmt die Pflegeversicherung 576 €.
Für die selbst zu tragenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung können 125 € des Entlastungsbudgets genutzt werden. Die 12 entlastenden Tage kosten somit nur noch 19 € oder 1,58 pro Tag.

Wirklich zu teuer? Oder fehlen oft die wichtigen Informationen und eine Übersicht des persönlichen Pflegebudgets?

Pflegehaushalte, die keine Tagespflege nutzen, sagen …

alle Befragten

  • viel zu teuer 47.3% 47.3%
  • Person möchte nicht mit anderen Fremden betreut werden 44.8% 44.8%
  • Aufwand zu hoch, um Tagespflege zu erreichen 38.2% 38.2%
  • kein Angebot in der Nähe 23.3% 23.3%
  • Beantragung und Suche nach Angeboten unklar 17.1% 17.1%

Pflegehaushalte, die keine Tagespflege nutzen, sagen …

hoch Belastete

  • viel zu teuer 69.1% 69.1%
  • Person möchte nicht mit anderen Fremden betreut werden 59.6% 59.6%
  • Aufwand zu hoch, um Tagespflege zu erreichen 46.3% 46.3%
  • kein Angebot in der Nähe 36.8% 36.8%
  • Beantragung und Suche nach Angeboten unklar 30.7% 30.7%
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Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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