Die Leistungen steigen 2017. Die Komplexität aber auch.
1. Pflegeschulung und Beratung
§ 7a oder § 37? Freiwillig oder doch eher Zwang und Kontrolle? Und was bietet die Schulung zu Hause?
Antworten2. Pflegesachleistungen
Wie funktioniert die Kombination mit Pflegegeld? 40% kann ins Entlastungsbudget gewandelt werden?
Antworten3. Pflegegeld
Wie wird das Pflegegeldbudget gekürzt, wenn es nicht für alle Tage im Monat gezahlt wird? 2 oder 4 Beratungsgespräche?
Antworten4. Entlastungen und Hilfen
Verhinderungspflege ab wann? Kurzzeitpflege wie lange? Angespartes Entlastungsbudget aus 2015 & 16 bis 2018 nutzen?
Antworten5. Soziale Absicherung
Nur noch 10 Stunden pro Woche für Zuschüsse zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosen-Versicherung?
Antworten6. Stationäre Pflege
Keine höhere Zuzahlung mehr bei steigendem Pflegegrad? Was ist der einrichtungseinheitlicher Eigenanteil?
Antworten1. Pflegeschulung und Beratung
§ 7a oder § 37? Freiwillig oder doch eher Zwang und Kontrolle? Und was bietet die Schulung zu Hause?
Antworten4. Entlastungen und Hilfen
Verhinderungspflege ab wann? Kurzzeitpflege wie lange? Angespartes Entlastungsbudget aus 2015 & 16 bis 2018 nutzen?
Antworten2. Pflegesachleistungen
Wie funktioniert die Kombination mit Pflegegeld? 40% kann ins Entlastungsbudget gewandelt werden?
Antworten5. Soziale Absicherung
Nur noch 10 Stunden pro Woche für Zuschüsse zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosen-Versicherung?
Antworten3. Pflegegeld
Wie wird das Pflegegeldbudget gekürzt, wenn es nicht für alle Tage im Monat gezahlt wird? 2 oder 4 Beratungsgespräche?
Antworten6. Stationäre Pflege
Keine höhere Zuzahlung mehr bei steigendem Pflegegrad? Was ist der einrichtungseinheitlicher Eigenanteil?
AntwortenKompetente Pflegeberatung mit dem Pflege-Dschungel finden.
Auf dem „intelligenten Marktplatz für Pflegeberatung“ auf Pflege-Dschungel.de finden Sie kompetente Pflegeberatungs-Experten, die Ihre individuell ausgewählten Beratungs-Wünsche erfüllen.
- Auf Basis Ihrer Beratungs-Wünsche suchen wir geeignete Pflegeberaterinnen oder Pflegeberater in Ihrer Wohnortnähe.
- Nur mit Ihrer Zustimmung übermitteln wir die von Ihnen definierten Beratungs-Wünsche an die ausgewählten Pflegeberater.
- Die Berater bekommen von uns die Techniken und Instrumente zur Verfügung gestellt, um Ihnen z. B. eine Pflegebudget-Übersicht, wie im gezeigten Beispiel auf dieser Homepage, zu erstellen.
- Über die von Ihnen zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten melden sich die Pflegeberater bei Ihnen, um das weitere Vorgehen und einen möglichen Beratungstermin abzustimmen.
Weil es immer sehr schlau ist, sich auf ein Beratungs-Gespräch bestmöglich vorzubereiten. Die Pflegeversicherung knausert mit dem Budget für die Pflegeberatung und deshalb ist eine optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden knappen Zeit sehr, sehr wichtig.
Die Budget-Komplexität mit Ihrem persönlichen Pflegebudget-Rechner
in den Griff bekommen.
Im immer komplexer werdenden Pflege-Dschungel verschafft Ihr persönlicher Pflegebudget-Rechner Ihnen den notwendigen Durchblick über Ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung.
Der Rechner hilft Ihnen auch in der Rolle als pflegender Angehöriger, Freund und/oder Nachbar, der oder die mit Liebe und viel Kraft eine bestmögliche Pflege organisiert. Reduzieren Sie Ihren Aufwand und erhalten gleichzeitig mehr Kontrolle und Transparenz über das Pflegebudget.
Informieren Sie sich über die häufig zum Pflegebudget-Rechner gestellten Fragen und finden sie heraus, ob er eine nützliche und hilfreiche Unterstützung auch für Sie sein kann.
Häufig gestellte Fragen
Wobei kann mir der Rechner helfen?
Bei den folgenden 11 Aufgaben unterstützt Sie der Pflegebudget-Rechner:
- 1. Dokumentation aller möglichen finanziellen Unterstützungen für Ihren individuellen Pflegerad auf einen Blick – Planungen für eventuelle Höherstufungen
- 2. Zeitliche Planung von kostenlos nutzbaren Beratungs- und Schulungsangeboten – inklusive Erinnerungsfunktion für notwendige Beratungen für Pflegegeldempfänger
- 3. Planung der Anteile von Sachleistungs-Budgets und Pflegegeld bei der Kombinationspflege nach § 39
- 4. Berechnung und Planung zusätzlicher Entlastungsbudgets durch Umwandlung von maximal 40 % der Sachleistung
- 5. Kontrolle über Restzahlungen von Pflegegeld bei nicht vollständig ausgeschöpften Sachleistungen
- 6. Planung verfügbarer Budgets der Tagespflege
- 7. Planung und Kontrolle der angesparten Budgets des Entlastungsbetrages inklusive möglicher Guthaben aus 2015 und 2016
- 8. Planung und Kontrolle der Ausgaben der Verhinderungspflege inklusive möglicher Aufstockung durch Umwandlung von maximal 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege
- 9. Planung und Kontrolle der Ausgaben der Kurzzeitpflege inklusive möglicher Aufstockung durch Umwandlung von maximal 100 % des Budgets der Verhinderungspflege
- 10. Erinnerungsfunktion für Pflegehilfsmittel- und Hausnotruf-Ansprüche sowie Planung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- 11. Dokumentation der Beiträge für die soziale Absicherung der pflegenden Person.
Muss ich mich registrieren und wenn ja, warum?
Die Registrierung ist eigentlich nur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige notwendig, die den Pflegebudget-Rechner regelmässig nutzen möchten.
Diese ganzen Möglichkeiten, die weiter oben aufgeführt sind, kann man natürlich nur nutzen, wenn das individuelle Pflegebudget abgespeichert werden kann – und dies ist leider nur durch eine Registrierung möglich.
Wenn Sie nur einen Überblick über die einzelnen Positionen haben möchten, können Sie diese ohne Anmeldung als PDF herunterladen.
Welche Schritte sind notwendig?
- 1. Schritt: Mit der Registrierung Ihren persönlichen Pflegebudget-Rechner für die Abspeicherung Ihrer Eingaben vorbereiten
- 2. Schritt: Mit der geführten Ersteinrichtung (siehe Anleitungs-Video) starten
- 3. Schritt: Nach Bedarf im Jahresverlauf Angaben und Daten ändern
Womit muss ich meinen Rechner "füttern"?
In nur 2 Minuten fertig eingerichtet. Mit nur 5 kurzen Eingabeschritten „füttern“ Sie den Rechner. Beim ersten Aufruf werden Sie durch ein Menü geführt und können dort Ihre individuellen Daten eingeben:
- 1. Seit wann beziehen Sie Pflegeleistungen?
- 2. Welcher Pflegegrad?
- 3. Pflegegeld, Sachleistung, Kombi?
- 4. Wo lebt der Pflegende (Ost/West)?
- 5. Nutzen Sie Hilfsmittel?
Schon fertig!: Ab jetzt haben Sie einen perfekten Überblick über alle monatlichen und jährlichen Leistungen Ihrer Pflegeversicherung, die Ihnen zustehen.
Den Bürokratismus mit Ihrem persönlichen Antrags-Generator reduzieren.
Automatische Erstellung Ihrer Pflegeanträge und Abrechnungen.
Der Antrags-Generator hilft Ihnen dabei, das Formular-Wirrwarr in den Griff zu bekommen. Mit seiner Unterstützung werden Sie und Ihre Familie bei der Erstellung von Anträgen und der Abrechnungs-Arbeit entlastet und haben so mehr Zeit für wesentlichere Dinge.
Sie, die pflegenden Angehörigen und/oder Freunde nutzen vorgefertigte Formulare für verschiedene pflegerelevante Anträge, Vollmachten und Abrechnungen.
Die Formulare bestehen aus drei Inhalten:
- 1. Vordefinierte Texte, die das grundsätzliche Anliegen beschreiben,
- 2. Platzhalter für Ihre Stammdaten (Adresse, Absender, Antragsteller etc.),
- 3. Platzhalter für individuelle Angaben (Auswahl Leistungsart, abzurechnende Kosten etc.)
Hier bekommen Sie mehr Infos über den Antrags-Generator.
So sehen beispielsweise die fertigen PDF-Abrechnung aus.
Für ein größeres Bild bitte auf das Foto klicken.
Übersicht aller verfügbaren Anträge, Abrechnungshilfen und Vollmachten
34.360.424.852 €
34.360.424.852 €
Diese unglaubliche Summe an Pflegebudget wird jährlich verschenkt!!!
Diese unglaubliche Summe an Pflegebudget wird jährlich verschenkt!!!
Sie lesen richtig: Über 34 Milliarden Euro verschenken Familien mit Empfänger von Pflegeleistungen jedes Jahr. Oder anders ausgedrückt: sie rufen die Leistungen nicht ab.
Diese riesige Summe errechnet sich, wenn man die zur Verfügung stehenden Gelder der:
- Tages- und Nachtpflege (689 – 1.995€ monatlich)
- Verhinderungspflege (1.612 € jährlich)
- Kurzzeitpflege (1.612 € jährlich)
für alle theoretisch Anspruchsberechtigten aufsummiert (35,3 Milliarden Euro) und hiervon die tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegebudgets abzieht.
BARMER Pflegereport 2016
Der aktuelle Pflegereport der BARMER weist die in der Grafik oben gezeigten Daten für die Nutzung der zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten aus:
- Tages- und Nachtpflege = 2,5 %
- Verhinderungspflege = 4,4%
- Kurzzeitpflege = 0,8 %
Die Summe der für die kommenden Jahre prognostizierten, nicht genutzten Gelder ist übrigens höher, als die tatsächlichen Ausgaben für die Pflegeleistung in Deutschland 2015 waren:
- Geld- & Sachleistung = 10,16 Mrd. €
- Tages- & Kurzzeitpflege = 0,91 Mrd. €
- Stationär = 10,74 Mrd. €
- Gesamt = 21,81 Mrd. €
Warum werden die Pflegeleistungen nicht in Anspruch genommen?
- Nutzen keine Tagespflege 85%
- Nutzen keine Verhinderungspflege 84%
- Nutzen keine Betreuungsangebote 82%
- Nutzen keine Kurzzeitpflege 80%
Antworten auf diese Frage liefert der im März veröffentlichte der AOK Pflegereport 2016. Auf Basis einer Befragung bei 1.000 Hauptpflegepersonen, in der Regel die pflegenden Angehörigen, wurde nach den Gründen geforscht, warum zur Verfügung stehende Angebote nicht genutzt werden.
AOK Pflegereport 2016
Wie die Grafik zeigt, werden die wichtigsten Pflegeleistungen für die Entlastung der Pflegenden zu über 80 % nicht abgerufen.
…keine Tagespflege
Wenn sich jemand in einer Gruppe unwohl fühlt, wird man schwerlich eine geeignete Lösung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen mit dem Angebot der Tagespflege nutzen können. Das ist absolut verständlich.
Alle anderen Argumente sprechen jedoch von großer Unsicherheit im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Budgets.
Familien, die einer besonders starken Belastung ausgesetzt sind, stehen in den höheren Pflegegraden Tagespflege-Budgets von z. B. 1.298 € beim Pflegegrad 3 zu.
Bei einer beispielhaften Nutzung von drei entlastenden Tagen pro Woche entsteht bei Tageskosten von 60 Euro ein finanzieller Bedarf von 720 €.
Die Pflegeversicherung übernimmt davon 576 € aus dem Tagespflegebudget..
Für die selbst zu tragenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 12 € pro Tag können 125 € des Entlastungsbudgets genutzt werden. Die 12 entlastenden Tage kosten somit nur noch insgesamt 19 € oder 1,58 pro Tag.
Wirklich „viel zu teuer“? Oder doch eher mangelnde Aufklärung?
Pflegehaushalte, die keine Tagespflege nutzen, sagen …
alle Befragten
- viel zu teuer 47.3%
- Person möchte nicht mit anderen Fremden betreut werden 44.8%
- Aufwand zu hoch, um Tagespflege zu erreichen 38.2%
- kein Angebot in der Nähe 23.3%
- Beantragung und Suche nach Angeboten unklar 17.1%
Pflegehaushalte, die keine Tagespflege nutzen, sagen …
hoch Belastete
- viel zu teuer 69.1%
- Person möchte nicht mit anderen Fremden betreut werden 59.6%
- Aufwand zu hoch, um Tagespflege zu erreichen 46.3%
- kein Angebot in der Nähe 36.8%
- Beantragung und Suche nach Angeboten unklar 30.7%